Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Claudia Gründer – Firma EnYoWa gelten bei der Buchung der angebotenen Retreats/Auszeiten/Reisen, Workshops, Veranstaltungen und Yogakursen als anerkannt.
A) Retreats/Auszeiten/Reisen
- Reservierung und Buchung
Nachdem wir Ihre Buchungsanfrage per E-Mail erhalten haben, bestätigen wir die Verfügbarkeit und den Preis der Reise. Möchten Sie die Reise buchen, informieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir senden anschließend eine Rechnung inkl. aller Infos zur Anzahlung. Mit dem Eingang der Anzahlung, ist Ihre Reise gebucht.
Eine Buchung bedarf immer einer schriftlichen Willenserklärung des Reisenden, (per E-Mail oder Post). Die Buchung wird im Namen von Claudia Gründer – Firma EnYoWa Sie gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen.
Den Eingang der Anzahlung bestätigen wir sofort nach Erhalt per E-Mail. Damit ist Ihre Reise verbindlich gebucht.
Anreise und Abreise erfolgt nach Vereinbarung, je nach Unterkunft.
- Haftung
Die Aus- und Beschreibung der Veranstaltungsorte (Ferienwohnungen, Hotels, Häuser) wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben der Eigentümer bzw. Vermieter erstellt. Für eine Beeinflussung des Veranstaltungsortes durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nähe des Veranstaltungsortes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen, wie Krankheit der Trainer oder Drittanbieter wird nicht gehaftet. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Pool, etc. nicht übernommen werden. Etwaige Mängel, welche vor Ort während des Aufenthaltes festgestellt werden, sind umgehend dem örtlichen Ansprechpartner, mitzuteilen. Hierbei beachten Sie bitte, dass eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel eingehalten werden muss. Danach sind auftretende Ansprüche sofort vor Ort mit dem örtlichen Ansprechpartner abzuklären. Hierfür haftet Claudia Gründer – Firma EnYoWa
Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Veranstaltungsorte kann unter Umständen variieren. Ist die Durchführung der Reise aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, ist Claudia Gründer – Firma EnYoWa berechtigt einen vergleichbaren Veranstaltungsort in der gleichen oder höheren Preiskategorie und geografischen Region oder einen Ersatz für den ausgefallenden Trainer zur Verfügung stellen. Nimmt der/die Reisende diese Alternative nicht an, verliert er die geleistete Anzahlung und unterwirft sich den Stornobedingungen.
Die Nutzung des Veranstaltungsortes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Claudia Gründer – Firma EnYoWa übernimmt keine Haftung bei Unfällen.
Der Reisende ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Claudia Gründer – Firma EnYoWa übernimmt keine Haftung bei Diebstahl. Alle sonstigen Beanstandungen am Veranstaltungsort und Ersatzforderungen müssen unverzüglich dem Eigentümer oder Claudia Gründer – Firma EnYoWa in schriftlicher Form gemeldet werden. - Schäden
Der Reisende hat den Veranstaltungsort nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem verantwortlichen Vorort oder Claudia Gründer – Firma EnYoWazu melden. Der Reisende haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Der Reisende ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des im zur Verfügung gestellten Zimmers/Wohnbereichs zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem verantwortlichen Vorort oder Claudia Gründer – Firma EnYoWa Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. - Rücktrittsrecht
Der Rücktritt vom Vertrag durch den Reisenden muss in schriftlicher Form (per e-Mail oder Post) erfolgen. Folgende Rücktrittsgebühren werden im Falle der Stornierung erhoben:
Stornierung bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
Stornierung von 89 bis 60 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Reisepreises
Stornierung von 59 bis 30 Tagen vor Mietbeginn: 80 % des Reisepreises
bei späterem Rücktritt oder Rücktritt am Anreisetag 100 % des Reisepreises.
Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang/E-Mail-Eingang bei Claudia Gründer – Firma EnYoWa.
Sofern ein geeigneter Ersatzreisender gestellt wird, entfallen die Stornogebühren.
- Claudia Gründer – Firma EnYoWa kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
a. Wenn der Reisende oder ein Mitreisender mutwillig Schäden am Veranstaltungsort anrichtet.
b. Wenn der Reisende oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet.
c. Wenn der Reisende die Restsumme des Reisepreises nicht, wie vereinbart, gezahlt hat.
B) Yogakurse
- Eine 10er Karte für 90 Minuten ist 10 Wochen gültig.
- Eine Kündigung ist nicht möglich, jedoch ist die 10er Karte übertragbar.
- Bei Kauf einer 10er Karte ist die Bezahlung über das vorliegende Buchungssystem zu nutzen.
- Für versäumte Yogastunden gibt es keine Ersatzleistungen.
- Müssen die Yogastunden aus höherer Gewalt entfallen, werden die Karten nicht verlängert und nicht erstattet.
C) Workshops und Veranstaltungen (z.B. Yoga & Frühstück)
- Die Anmeldung und Buchung von Workshops und Veranstaltungen erfolgt über das vorliegende Buchungssystem.
- Der Rücktritt von einem Workshop bzw. einer Veranstaltung ist
7 Tage davor kostenfrei möglich. - Bei späterer Abmeldung (ab einer Woche vor Beginn) ist hingegen der gesamte Beitrag fällig.
- In Absprache (per Mail oder WhatsApp) mit Claudia Gründer – Firma EnYoWa ist es möglich, eine Ersatzperson zu stellen.
- Sollte die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen (gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes) nicht mögliche sein, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift für eine andere Veranstaltung bei Claudia Gründer – Firma EnYoWa.
D) Gesundheit und Haftung
- Es ist Claudia Gründer – Firma EnYoWa, vor der Yogastunde bzw. Veranstaltung und Retreat mitzuteilen, wenn es sich um körperliche und gesundheitliche Einschränkungen handelt.
- Bei starken gesundheitlichen Problemen, ist vorher die Abklärung mit dem eigenen Arzt vorzunehmen.
- Persönliche Gegenstände und Wertsachen werden von den Teilnehmern eigenverantwortlich gehandhabt. Claudia Gründer – Firma EnYoWa übernimmt keinerlei Haftung.
- Claudia Gründer – Firma EnYoWa behält sich vor, Änderungen von Kursen , Tarifen o.a. in zumutbarer Weise vorzunehmen.
E) Schlussbestimmung
- Rechtswahl:
Es findet deutsches Recht Anwendung auf das Vertragsverhältnis zwischen Claudia Gründer – Firma EnYoWa und dem Kunden. - Gerichtsstand:
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Vermittlungsvertrag ist Dresden.
Stand: Oktober 2025
EnYoWa
Claudia Gründer
Eisenstädter Weg 5
01279 Dresden